Stimmvolk macht Weg für neuen Abfallsammelhof frei

14. Juni 2021 Thun Tagblatt, Gabriel Berger

 

Zwei von drei Stimmberechtigten haben die Zonenplaninitiative abgelehnt.

Während sich Stapi Raphael Lanz freut, bleibt das Initiativkomitee kampfeslustig.

 

Mit einem komfortablen Mehr von fast 66 Prozent haben die Thunerinnen und Thuner die sogenannte Zonenplaninitiative gestern an der Urne bachab geschickt. Insgesamt sprachen sich 10’245 Stimmberechtigte gegen das Volksbegehren aus, das von einem Komitee aus Anwohnerinnen und Anwohnern aus dem Lerchenfeld lanciert worden war. Diese wollten durch eine Umzonung verhindern, dass auf der Grünfläche im Gebiet Zollhaus der geplante regionale Abfallsammelhof der AG für Abfallverwertung (Avag) realisiert werden kann. Letztere kann das Projekt nun weiter vorantreiben.

Stadtpräsident Raphael Lanz (SVP) wertete das Verdikt als Vertrauensbeweis der Bevölkerung gegenüber Regierung und Parlament, die sich geschlossen gegen die Vorlage gestellt hatten. Daniela Weber vom Initiativkomitee zeigte sich enttäuscht, aber gefasst. Für die Gegnerschaft des Sammelhofs ist der Kampf noch nicht zu Ende.Thun 65,91 Prozent der Thuner Stimmberechtigten haben die Zonenplaninitiative abgelehnt. Stadtpräsident Raphael Lanz wertet das klare Resultat als Vertrauensbeweis der Bevölkerung.

 

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541 Tage nach deren Einreichung ist gestern in Thun über die Zonenplaninitiative abgestimmt worden. Das Volksbegehren zielte darauf ab, die heutige Grünfläche zwischen der Autobahn A 6, dem Fussballfeld des FC Lerchenfeld und der Allmendstrasse im Gebiet Zollhaus im Lerchenfeld umzuzonen - von einer Zone für Arbeiten in eine Zone für Sport- und Freizeitanlagen. Damit sollte nicht nur Raum für Sport und Freizeit geschaffen, sondern auch der auf dieser Parzelle geplante regionale Abfallsammelhof mit Recyclingcenter der AG für Abfallverwertung (Avag) verhindert werden (wir haben berichtet).

 

Vertrauen freut Stapi Lanz

Die Stimmberechtigten haben die Initiative mit einer Zweidrittelmehrheit abgelehnt. 10’245 Thunerinnen und Thuner (oder 65,91 Prozent) legten ein Nein in die Urne, lediglich 5298 ein Ja (34,09 Prozent). Die Stimmbeteiligung lag gemäss einer Medienmitteilung der Stadt Thun bei 51,36 Prozent.

Im Vorfeld der Abstimmung hatten sich sowohl der Thuner Gemeinderat als auch sämtliche im Stadtrat vertretenen Parteien für ein Nein zur Vorlage ausgesprochen. Auf der Befürworterseite standen nebst dem Initiativkomitee aus direkt oder indirekt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern aus dem Quartier zudem der Lerchenfeld-Leist, der FC Lerchenfeld und der Dachverband Sport Thun. «Ich freue mich, dass die Thunerinnen und Thuner dem Gemeinderat mit diesem Resultat ihr Vertrauen aussprechen», äusserte sich Stadtpräsident Raphael Lanz (SVP) in einer ersten Reaktion. Die Bevölkerung anerkenne den Bedarf eines neuen Sammelhofs und erachte den geplanten Standort im Lerchenfeld als geeignet.

 

Kampf gegen Anlage bleibt

Gerade weil die Thuner Politik mehr oder weniger geschlossen ein Nein zur Initiative empfohlen habe, sei es ein gutes Zeichen, dass die Stimmberechtigten diese Haltung mehrheitlich mittragen. Doch hätte das Ergebnis angesichts dieser Geschlossenheit nicht noch deutlicher ausfallen müssen? «Eine Zweidrittelmehrheit ist schon ein recht deutliches Resultat», fand Lanz. Man habe bereits bei der Quartierschulinitiative gesehen, dass Volksbegehren, die quartierspezifische Themen aufgreifen, durchaus grosse Resonanz finden.

Unglücklich über den Abstimmungsausgang zeigte sich die frühere Stadträtin und Initiativkomitee-Mitglied Daniela Weber: «Obwohl wir mit diesem Resultat rechnen mussten, ist die Enttäuschung natürlich gross.» Volksinitiativen hätten es an der Urne nie leicht. Woran es letztlich gelegen habe, sei schwierig zu beantworten, «denn gegen mehr Möglichkeiten für den Sport ist ja eigentlich niemand», sagte Weber. Möglicherweise hätten viele auf die Empfehlung von Gemeinde- und Stadtrat vertraut. Weber kündigte gestern aber bereits an, den Kampf gegen den Sammelhof fortzuführen. «Und wir werden der Stadt weiterhin auf die Finger schauen.»

 

Als Nächstes gehts um ÜO

Nach dem politischen Grundsatzentscheid an der Urne folgt nun als Nächstes die öffentliche Mitwirkung zur Erschliessungs-Überbauungsordnung (ÜO). Hintergrund ist der Ausbau und die Sanierung der Flugplatzstrasse, die unabhängig vom Bau des Abfallsammelhofs erfolgen. Parallel dazu kann die Avag nun ihre Planung für die vorgesehene Anlage weiter vorantreiben.

Stadtpräsident Lanz wagte am Sonntag noch keine Prognose, wann der Abfallsammelhof dereinst am neuen Standort in Betrieb genommen werden kann. Sowohl bei der Erschliessungs-ÜO als auch beim eigentlichen Bauprojekt könnten Direktbetroffene ihre Interessen mit Einsprachen wahren. Wäre der Weg zum Abfallsammelhof ein Marathon, wo stünden Avag und Stadt also derzeit? «Wohl noch nicht bei Kilometer 38, aber schon weiter als Kilometer 21», fand Lanz.

Kommentar von Gabriel Berger (gabriel.berger@bom.ch)

 

Umsichtiges Handeln trotzdem angezeigt

Wer wünscht sich in seiner Nachbarschaft eine Anlage, in der jährlich mehrere Tausend Tonnen Abfall angeliefert, entsorgt und bearbeitet werden? Die Frage ist rhetorisch, die Antwort klar: niemand! Obwohl die Zonenplaninitiative (ZPI) vordergründig ein scheinbar trockenes Planungsgeschäft zum Thema hatte, ging es bei der Abstimmung zu guten Teilen um die Frage, ob sich die Thuner Stimmberechtigten mit ihren direktbetroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Lerchenfeld solidarisieren.

Eine komfortable Mehrheit der Abstimmenden hat das Volksbegehren nun abgelehnt. Das Verdikt ist nachvollziehbar - und richtig. Die Grünfläche hätte zwar für sportliche oder Freizeitzwecke genutzt werden können, der grosse Wurf wäre aber aufgrund der Platzverhältnisse so oder so nicht möglich gewesen. Und Alternativen für mehr Sport/Freizeit sind anderswo in Thun bereits aufgegleist. Der Bedarf eines neuen Abfallsammelhofs ist dagegen hinreichend ausgewiesen.

Alles in Butter also? Nein. Nach der Quartierschulinitiative aus dem Schoren letzten Herbst wurde mit der ZPI aus dem Lerchenfeld erneut ein Volksbegehren, das stark von einem einzelnen Quartier ausging, abgelehnt. Demokratisch lief alles absolut korrekt. Die Gefahr ist indes gross, dass die David-gegen-Goliath-Konstellationen viele konsternierte und «abgehängte» Mitbürgerinnen und Mitbürger zurücklassen - nach dem Motto: «Mit uns hier draussen kann man es ja machen.» Damit dies in den Quartieren nicht zum Bumerang wird, ist bei den Behörden bei den nächsten Schritten mehr denn je politisches Fingerspitzengefühl und ein umsichtiges Vorgehen angezeigt.

 


Was die Initiative will - und was ein Ja bedeuten würde

28. Mai 2021 Thuner Tagblatt,  Gabriel Berger

 

Am 13. Juni entscheiden die Stimmberechtigten über die Zonenplaninitiative. Worauf zielt das Volksbegehren ab? Welche Folgen hätte ein Ja? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

 

1 Was fordert die Initiative?

Hinter der sogenannten Thuner Zonenplaninitiative (ZPI) steht gemäss Initiativtext folgendes Begehren: «Die heutige Grünfläche (Parzelle Nr. 3308), die im aktuellen Zonenplan der Stadt Thun der Zone für Arbeiten A zugeordnet ist, wird der Zone für Sport- und Freizeitanlagen zugeteilt.» Bei der fraglichen Parzelle handelt es sich um die Fläche zwischen der Autobahn A 6, dem Fussballfeld des FC Lerchenfeld und der Allmendstrasse im Gebiet Zollhaus im Lerchenfeldquartier.

Geht es nach der Stadt Thun, verbleibt die Grünfläche inklusive der nördlich angrenzenden Wohnhäuser auch im neuen Zonenplan nach der Ortsplanungsrevision in der Zone für Arbeiten.

 

2 Welches Ziel haben die Initiantinnen und Initianten?

Die Köpfe hinter der ZPI wollen die Grünfläche für sportliche, allenfalls auch kulturelle oder weitere Zwecke aus dem Bereich Freizeit sichern. Stephan Stauffer, einer der Initianten, sagte anlässlich des Streitgesprächs in dieser Zeitung, dass auf der Parzelle eine Mehrzweckhalle realisiert werden könnte. Die Initianten berufen sich dabei auf das Thuner Sportleitbild, wonach der Bevölkerung ein ausreichendes, zeitgemässes Angebot an Sportanlagen angeboten werden solle. «Der Bedarf an zusätzlichen Sportfeldern und Sporthallen ist seit Jahren vorhanden», wird das Komitee in der Abstimmungsbotschaft zitiert.

Auf der anderen Seite haben die Befürworter der ZPI nie einen Hehl daraus gemacht, dass sie mit dem Volksbegehren den auf der Fläche geplanten regionalen Abfallsammelhof mit Recyclingcenter der AG für Abfallverwertung (Avag) und der Stadt Thun verhindern wollen. Die Idee eines solchen Sammelhofs existiert bereits seit dem Jahr 2006.

 

3 Wer sind die Urheber des Anliegens?

Die ZPI wurde von einem elfköpfigen Komitee aus direkt oder indirekt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern aus dem Lerchenfeld lanciert. Sie starteten ihre Unterschriftensammlung im August 2019. Kurz vor Weihnachten desselben Jahres überreichte das Komitee dem Thuner Stadtschreiber leicht mehr als die 1600 nötigen Unterschriften.

 

4 Wer kämpft für die Vorlage?

Nebst dem Initiativkomitee setzt sich der Lerchenfeld-Leist offiziell für ein Ja zur ZPI am 13. Juni ein, wie Präsident Roland Götz auf Anfrage bestätigt. Zustimmend äussert sich auch der FC Lerchenfeld: «Sollte das Abstimmungsresultat für eine Zonenplanänderung in eine Zone für Sport- und Freizeitanlagen positiv ausfallen, würde dies der FC Lerchenfeld begrüssen», hat der Verein jüngst mitgeteilt. Eine Umzonung würde eine allfällige Erweiterung der Trainingsmöglichkeiten für die Zukunft offenhalten.

Support erfährt die ZPI ausserdem vom Dachverband Sport Thun, der rund 100 lokale Sportvereine vertritt. «Unsere Unterstützung geschieht im Interesse des Breitensports», erklärt Präsidentin Sandra Ryser auf Anfrage. Mit einem Ja blieben alle Optionen für eine Sportanlage auf dieser Fläche erhalten.

 

5 Wer kämpft gegen die Vorlage?

Die Thuner Politik stellt sich geschlossen gegen die Zonenplaninitiative. Der Gemeinderat hatte sein Nein im März bekannt gegeben; er verzichtete auch darauf, dem Parlament und dem Stimmvolk einen Gegenvorschlag zu unterbreiten. In seiner Märzsitzung folgte der Stadtrat der Regierung und lehnte die ZPI gleich mit 38 zu 0 Stimmen ab. Die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen stellten unter anderem die Notwendigkeit einer Sportanlage an diesem Standort infrage - zumal der Grundriss der Parzelle nicht ideal sei. Auf der anderen Seite sei die Notwendigkeit für einen neuen Abfallsammelhof erwiesen und das vorliegende Projekt das bestmögliche.

Von den Thuner Ortsparteien, die bislang ihre Parolen zur kommunalen Abstimmungsvorlage bekannt gegeben haben, lehnen alle die ZPI ab: Es sind dies die BDP, die CVP, die EDU und die SVP.

 

6 Weshalb wird der Sammelhof nicht anderswo gebaut?

An dieser Frage scheiden sich die Geister. Aus Sicht des Initiativkomitees sollte der neue Abfallsammelhof, dessen Berechtigung nicht bestritten wird, «an einer besser erschlossenen Stelle gebaut werden, zum Beispiel in unmittelbarer Nähe der Kehrichtverbrennungsanlage an der Allmendstrasse». Dies mache umwelttechnisch und logistisch Sinn. So wird das Ja-Lager in den Abstimmungsunterlagen zitiert.

Die Gegner der Initiative betonen dagegen, dass sich während der Evaluation der Standorte gezeigt habe, dass die Parzelle im Lerchenfeld punkto Grösse, Zonenkonformität, Grundeigentum und Erschliessungsmöglichkeit für den geplanten Sammelhof am geeignetsten sei. «Vor allem die zu geringe Grösse der Parzelle und der fehlende Verhandlungswille der Grundeigentümer waren Gründe, verschiedene Standorte auszuschliessen», heisst es in den Abstimmungsunterlagen. Und: «Die Arbeitszone im Lerchenfeld ist der einzige Standort, der alle Anforderungen erfüllt.» Die Armasuisse als Grundeigentümerin sei bereit, die Parzelle im Baurecht an die Avag abzugeben.

 

7 Welche Folgen hätte der Sammelhof fürs Lerchenfeld?

In einem 67-seitigen Umweltverträglichkeitsbericht der auf solche Fragen spezialisierten Firma Tensor AG hielten die Autoren im Sommer 2019 fest, dass die neue Anlage «alle gesetzlichen Vorschriften» zum Schutz der Umwelt erfülle. Punkto Luftqualität etwa würden die Schadstoffemissionen der Fahrzeuge und Maschinen innerhalb des Sammelhofs und des Verkehrs ausserhalb des Areals «nur zu sehr geringen zusätzlichen Immissionen» führen. Auch die Lärmbelastung während des Betriebs der Anlage liege unter den gesetzlichen Grenzwerten. Lägen die angrenzenden Wohnhäuser indes in einer reinen Wohn- und nicht in einer Arbeitszone, würden die Lärm-Grenzwerte überschritten.

Unbestritten ist, dass die geplante Anlage auf der noch auszubauenden Flugplatzstrasse Mehrverkehr generieren würde. Das Initiativkomitee rechnet mit «rund 600 Autos und 40 Lastwagen pro Tag». Die engen Platzverhältnisse am heutigen Standort des Sammelhofs an der Militärstrasse sind denn auch einer der wichtigsten Gründe für den vorgesehenen Neubau. Zum Vergleich: Die Kundenfrequenzen haben sich von 2005 bis heute von 25’000 auf 76’000 Personen pro Jahr erhöht.

 

8 Wie steht es um die Erschliessung?

Im vergangenen Herbst machte die kantonale Bau-und Verkehrsdirektion (BVD) zwei Entscheide von Marc Fritschi rückgängig. Der Thuner Regierungsstatthalter hatte sowohl für den Ausbau der Flugplatzstrasse als auch für den Bau des Abfallsammelhofs die Bewilligung erteilt. Die BVD pfiff den Statthalter zurück, da die geplante Zufahrt zum künftigen Abfallsammelhof durch eine Zone für Sport und Freizeit «zonenfremd» sei. In der Folge kündigte die Stadt Thun den Erlass einer Erschliessungsüberbauungsordnung (ÜO) an.

Um das Verfahren der erwähnten ÜO sauber abwickeln zu können, hat die Stadt die beiden Parzellen mit der heutigen Grünfläche sowie der benachbarten Sportanlagen der Genossenschaft Waldeck (FC Lerchenfeld) von der laufenden Ortsplanungsrevision ausgenommen. Anlässlich der Behandlung der ZPI im Stadtrat hielt der Thuner Gemeinderat fest: «Auch bei einer Annahme der Initiative ist für die Sanierung der Flugplatzstrasse und die Erschliessung der Parzelle Nr. 3308 eine Überbauungsordnung in angepasster Form erforderlich.»

 

9 Was passiert bei einem Ja?

Wird die Zonenplaninitiative durch das Thuner Stimmvolk angenommen, hätte dies zur Folge, dass der regionale Abfallsammelhof nicht auf dieser Parzelle erstellt werden könnte. Im Übrigen müsste das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) darüber entscheiden, ob eine Umzonung rechtmässig ist - dies nicht zuletzt deshalb, weil bei der öffentlichen Auflage der ZPI im letzten August zwei Einsprachen von der Avag und der Armasuisse eingingen, die noch nicht bereinigt sind. Das AGR könnte nach einem Ja Auflagen und Bedingungen verfügen.

Der Betrieb des heutigen Sammelhofs an der Militärstrasse würde laut Gemeinderat «auf unbestimmte Zeit» weitergehen. Weil vom Kanton geforderte sicherheitstechnische Anforderungen schwer zu erfüllen wären, rechnet der Gemeinderat für dieses Szenario mit «erheblichen Investitionen». Wie rasch die Arbeiten an der Erschliessungs-ÜO nach einem Ja vonstatten gingen, ist laut Stadtpräsident Raphael Lanz (SVP) eine «politische Frage». Der Druck wäre laut Lanz aber sicher kleiner.

 

10 Was passiert bei einem Nein?

Für den Fall, dass die ZPI abgelehnt wird, ist die geforderte Umzonung respektive Zonenplanänderung hinfällig. Somit würden die beiden Baubewilligungsverfahren, die nach den Entscheiden der BVD (vgl. Punkt 8) ins Stocken geraten sind, wieder aufgenommen und weitergeführt.

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Am 13. Juni stimmt die Thuner Bevölkerung über die Zonenplaninitiative ab!

 

Stimmen Sie JA für die Lebensqualität und Sicherheit in unserem Quartier.

 

Motivieren Sie Ihre Thuner Freunde, Arbeitskollegen, Sportkameraden etc. ebenfalls für ein JA!


Abstimmungskampf lanciert

 

Zonenplaninitiative: Gegner und Befürworter kreuzen die Klingen

12. Mai 2021 Thuner Tagblatt, Gabriel Berger

  

 

Einen Monat vor der Abstimmung duellieren sich vier Vertreterinnen und Vertreter von Befürworter- und Gegnerschaft der Thuner Zonenplaninitiative im Streitgespräch.

 

 

Am 13. Juni befinden die Thuner Stimmberechtigten an der Urne über die sogenannte Zonenplaninitiative. Das Volksbegehren fordert, dass die heute freie Grünfläche neben dem Fussballstadion des FC Lerchenfeld von einer Zone für Arbeiten in eine Zone für Sport und Freizeit umgezont wird. Damit würde der Bau eines neuen regionalen Abfallsammelhofs auf der Parzelle verunmöglicht (wir berichteten).

 

Im Vorfeld der Abstimmung haben wir je zwei Vertreterinnen und Vertreter der Befürworter- und der Gegnerschaft zum Streitgespräch geladen. Wir wollten beispielsweise wissen, welche Art Sport den Initianten auf der Parzelle vorschwebt. Oder weshalb die Gegenseite den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern im Lerchenfeld mit der geplanten Anlage täglich Hunderte zusätzliche Auto- und Lastwagenfahrten in ihr Quartier zumuten will. Daniela Weber und Stephan Stauffer vom Initiativkomitee betonen, dass ein neuer Abfallsammelhof an sich nicht bestritten sei. Die Kritik richte sich lediglich gegen den vorgesehenen Standort. Die Stadträte Peter Aegerter (SVP) und Katharina Ali-Oesch (SP) wiederum erläutern, weshalb keine Alternative existiert.

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Offener Brief an AVAG

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Klares Verdikt vom Stadtrat zu Sammelhof-Standort

Thuner Tagblatt, 19.03. 2021, Gabriel Berger

 

Das Parlament ist dem Gemeinderat gefolgt und hat die Zonenplaninitiative, die den Abfallsammelhof im Lerchenfeld verhindern will, klar abgelehnt. Im Juni kommt es zur Volksabstimmung.

 

Ist die freie Fläche zwischen der A 6, den Sportanlagen des FC Lerchenfeld und der Allmendstrasse der richtige Ort für den geplanten regionalen Abfallsammelhof mit Recyclingcenter der AG für Abfallverwertung und der Stadt? Oder sollte die Parzelle nicht besser in die benachbarte Zone für Sport- und

Freizeitanlagen integriert werden, was den 

Auf dieser Parzelle im Lerchenfeld in Thun ist ein neuer regionaler Abfallsammelhof geplant.  Foto: Christoph Gerber          Sammelhof jedoch verhindert? Die Zonen-

 

planinitiative soll dies verhindern.  

Letzteres fordern die Köpfe hinter der sogenannten Thuner Zonenplaninitiative.

Der Gemeinderat lehnt das Volksbegehren ab, wie er vor gut zwei Wochen bekannt gab (wir berichteten). Gestern Abend hat sich nun auch der Thuner Stadtrat mit der Initiative befasst. Obschon mehrere Parlamentsmitglieder durchaus Verständnis und teilweise sogar Sympathien für das Anliegen der Gruppe von Anwohnerinnen und Anwohnern aus dem Lerchenfeld äusserten, war das Verdikt am Ende glasklar: Der Stadtrat folgte dem Antrag des Gemeinderats mit 38 zu 0 Stimmen - und empfiehlt damit dem Stimmvolk am 13. Juni ein Nein zur Zonenplaninitiative an der Urne.

 

Periphere Lage als Vorteil

«Die Initiative wurde nicht lanciert, um auf der Parzelle konkret ein Angebot für Sport und Freizeit zu schaffen, sondern um den Abfallsammelhof zu verhindern», sagte Stadtpräsident Raphael Lanz (SVP) eingangs. Das Vorgehen sei selbstverständlich legitim, «wir sind im Gemeinderat aber zum Schluss gekommen, dass die Initiative nicht im öffentlichen Interesse ist», so Lanz. Dass die Parzelle peripher liege, sei eben gerade ein Vorteil für den Standort als Sammelhof. Für eine weitere Sportanlage wäre es dagegen eher ein Nachteil, zumal die Geometrie der Fläche nicht optimal sei.

Aus den verschiedenen Stadtratsfraktionen kam kein Widerspruch. Thomas Rosenberg hielt im Namen der Grünen / Jungen Grünen fest: «Wir finden, dass es keinen Bedarf für eine Umzonung gibt. Ausserdem wäre der geplante Standort auch nicht wirklich geeignet für eine neue Sportanlage.» Martin Allemann (SP) fand, dass der heutige Abfallsammelhof an der Militärstrasse dringend ersetzt werden müsse. «Und das vorliegende Projekt ist hierfür das bestmögliche.»

 

«Notwendigkeit gegeben»

Lob erhielt der Gemeinderat auch von der SVP: «Mehrere Standorte wurden evaluiert. Die gefundene Lösung ist sowohl für Thun als auch für die umliegenden Gemeinden eine gute», sagte Christoph Lauener. Dass niemand eine Entsorgungsanlage vor seiner eigenen Nase wolle, sei verständlich, räumte Hanspeter Aellig (FDP) ein. Er gab aber auch zu bedenken: «Der heutige Standort des Sammelhofs ist nicht mehr zeitgemäss. Zudem ist die dortige Erschliessung gefährlich.» Daher sei die Notwendigkeit für den Neubau im Lerchenfeld klar gegeben.

Alois Studerus (CVP/EVP/EDU) erinnerte daran, dass der Abfall, der künftig im Lerchenfeld angeliefert werden würde, grösstenteils recycelt werden solle. «Insofern ist auch der von den Initianten angeregte alternative Sammelhof-Standort nahe der KVA Thun aus unserer Sicht kein zwingendes Argument.» Das Projekt im Lerchenfeld entspreche dagegen allen gestellten Anforderungen. Zu guter Letzt sprach sich auch Nicolas Glauser (GLP/BDP) gegen die Initiative aus: «Wir vertrauen dem Gemeinderat, dass alle möglichen Optionen seriös geprüft wurden.» Überdies würden sich für weitere Sportanlagen in Thun andere Standorte besser eignen.


Der Gemeinderat lehnt die Zonenplan-Initiative ab

Thuner Tagblatt, 02. März 2021, Gabriel Berger

Thun-Lerchenfeld In gut zwei Wochen befindet der Thuner Stadtrat über die Zonenplan-Initiative, die den geplanten Abfallsammelhof im Lerchenfeld verhindern will. Der Gemeinderat lehnt die Vorlage ab.

Seit Jahren wehren sich Anwohnerinnen und Anwohner gemeinsam mit dem Lerchenfeld-Leist gegen den geplanten regionalen Abfallsammelhof mit Recyclingcenter im Gebiet Zollhaus. Um das Vorhaben der AG für Abfallverwertung (Avag) und der Stadt Thun dauerhaft zu verhindern, hat ein aus elf Personen bestehendes Komitee im Dezember 2019 die sogenannte Zonenplan-Initiative eingereicht. Deren Ziel: Durch eine Umzonung der heutigen Grünfläche zwischen der Autobahn A 6, den Sportanlagen des FC Lerchenfeld und der Allmendstrasse von der Arbeits- in eine Zone für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) soll der neue Abfallsammelhof verunmöglicht werden. Die fragliche Parzelle ist heute im Besitz der Armasuisse; die Avag träte im Fall des Baus der neuen Anlage als Baurechtsnehmerin auf.

Weil sich die planungsrechtliche Vorprüfung beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) letztes Jahr hinzog, verzögerte sich auch die Behandlung der Initiative (wir berichteten). Nun geht es jedoch ans Eingemachte: Das Volksbegehren ist an der nächsten Stadtratssitzung vom 18. März traktandiert. Gestern hat die Thuner Regierung - wenig überraschend - bekannt gegeben, dass sie dem Parlament die Ablehnung der Initiative empfiehlt.

 

Heutige Anlage ist überlastet

Aus Sicht des Gemeinderats spricht eine ganze Reihe von Gründen gegen die Zonenplan-Initiative. Am Ursprung der Argumentation steht dabei die Situation im heutigen Abfallsammelhof an der Militärstrasse. Die Frequenzen haben sich in der Anlage, die seit 2002 existiert, kontinuierlich erhöht - «seit 2005 von 25’000 auf 76’000 Kundinnen und Kunden pro Jahr», steht in den Stadtratsunterlagen. Die Platzverhältnisse seien nicht auf einen Kundenansturm von durchschnittlich 255 Personen pro Tag ausgerichtet.

Der Bau einer neuen, eigenen Ausfahrt im Jahr 2010 habe die Abläufe und die Durchfahrt kurzzeitig zwar etwas verbessert, «zu Spitzenzeiten bleibt die Platzsituation jedoch kritisch». Häufig komme es zu langen Wartezeiten, zudem führe der Rückstau auf die Militärstrasse zu gefährlichen Situationen für den Durchgangsverkehr. Daher findet der Gemeinderat: «Der Bedarf für den neuen regionalen Sammelhof ist gegeben. Die Arbeitszone im Lerchenfeld ist ideal dafür.» Denn in Thun seien unbebaute Arbeitszonen mit der benötigten Fläche rar.

 

Alternativen wurden geprüft

Der Gemeinderat verweist weiter darauf, dass die Stadt in Zusammenarbeit mit der Avag durchaus andere Standorte für einen regionalen Abfallsammelhof geprüft habe. Punkto Grösse, Zonenkonformität, Grundeigentum und Erschliessungsmöglichkeit sei die nun gewählte Arbeitszone im Lerchenfeld «der einzige Standort, der alle Anforderungen erfüllt», heisst es in den Stadtratsunterlagen.

Im Gegensatz dazu stellt die Thuner Regierung die Notwendigkeit für weitere Sportanlagen auf der heutigen Grünfläche infrage. Das Lerchenfeld sei diesbezüglich gut versorgt, sowohl was die Bedürfnisse von Jungen und Familien als auch jene der Generation Ü 65 betreffe. Überdies weise die Parzelle «einen für Sportanlagen ungünstigen Grundriss» auf, und die nahe gelegene A 6 mache die Fläche für Sport und Freizeit «unattraktiv und ungeeignet». Auch was den haushälterischen Umgang mit dem Boden anbelangt, würde eine Umzonung in eine ZSF für den Gemeinderat «eine Mindernutzung gegenüber der heutigen Zonenzuweisung darstellen».

 

Urnengang allenfalls im Juni

Zusammenfassend hält der Gemeinderat fest: «Die mit der Initiative angestrebte Umzonung ist weder bedarfsgerecht noch planerisch sinnvoll.» Er verzichtet daher auch darauf, dem Parlament einen Gegenvorschlag zu präsentieren. Sollte der Stadtrat in zweieinhalb Wochen die Initiative wie beantragt ablehnen, würde sie am 13. Juni den Thuner Stimmberechtigten vorgelegt. So oder so müsste das AGR im Falle eines Ja noch entscheiden, ob die Umzonung genehmigt wird.


Leistpräsident sieht es positiv, dass der rechtliche Bewilligungsweg eingehalten wird und der Leist sowie die Anwohner damit die Möglichkeit erhalten, sich weiterhin gegen das Vorhaben zu wehren.

Rettet neue ÜO geplanten Abfallsammelhof?

Thuner Tagblatt vom 18. November 2020 von Gabriel Berger und Michael Gurtner

 

 

Der Patient liegt schwer krank im Bett. Aktuell laufen Bemühungen, ihm wieder etwas mehr Leben einzuhauchen. Der Patient ist der neue regionale Abfallsammelhof mit Recyclingcenter, welchen die AG für Abfallverwertung (Avag) und die Stadt Thun im Gebiet Zollhaus im Lerchenfeld planen. Im September hat die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) eine Beschwerde von Anwohnern und vom Lerchenfeld-Leist zum vorgesehenen Ausbau der Erschliessungsstrasse gutgeheissen und damit die entsprechende Bewilligung, die der Thuner Regierungsstatthalter Marc Fritschi erteilt hatte, aufgehoben. Laut der BVD sind die gültigen Zonenvorschriften im fraglichen Gebiet so eingrenzend, dass die Zwecke eines Abfall- und Entsorgungszentrums «klar nicht davon erfasst werden», hiess es.

 

Stadt passt Vorgehen an

Ohne die zonenkonforme Erschliessung via Flugplatzstrasse, die saniert werden soll und auch eine andere Linienführung als heute erhielte, hat auch der neue Abfallsammelhof selbst am geplanten Standort keine Zukunft. Die Stadt stand nach dem BVD-Entscheid vor der Aufgabe, einen Plan B zu präsentieren, dank dem die Zufahrt durch die Zone für Sport- und Freizeitanlagen doch noch zonenkonform wird. Der Thuner Bauvorsteher Konrad Hädener (CVP) sagte bereits im September, die Angelegenheit sei noch nicht vom Tisch.

Am Dienstag hat die Stadt nun mitgeteilt, wie sie auf den abschlägigen Bericht aus Bern zu reagieren gedenkt. Sie passt ihr Vorgehen an und will eine Erschliessungsüberbauungsordnung (ÜO) erlassen. Damit könne der geforderten Erschliessungspflicht der Bauparzelle Rechnung getragen werden. «Ziel der Stadt ist es, den Entwurf der Erschliessungs-ÜO bis Ende Jahr zu erarbeiten, sodass im ersten Quartal 2021 die Mitwirkung durchgeführt werden kann», schreibt die Stadt in ihrer Medienmitteilung. Anschliessend ist die Vorprüfung beim Kanton vorgesehen. Falls alles wie geplant klappt, würde die öffentliche Auflage der ÜO frühestens im Herbst/Winter 2021 erfolgen.

 

«Kein Trickli»

Handelt es sich beim Vorgehen der Stadt um ein «Trickli», um das Abfallsammelhof-Projekt zu retten? «Natürlich nicht», sagt Bauvorsteher Konrad Hädener (CVP) bestimmt. Er betont, dass die Stadt seit der letzten Ortsplanungsrevision eine Erschliessungspflicht für eine der Armasuisse gehörende Bauparzelle habe. «Das müssen wir beheben, unabhängig davon, was gebaut wird.» Gleichzeitig bestehe nach wie vor Bedarf nach einem regionalen Abfallsammelhof - der jetzige platze aus allen Nähten. «Dass wir diesen Plan weiterhin umsetzen wollen, kann man nicht als Tricklibezeichnen.» Die Erschliessungs-ÜO sei auch kein Novum. «Aber sie ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, den man normalerweise zu vermeiden versucht», führt Hädener aus. Im vorliegenden Fall sei der Aufwand vertretbar, denn: «Beim klassischen Ablauf hat man zuerst eine ÜO und gestützt darauf folgt ein aufwendigeres Bauprojekt. Hier haben wir bereits ein Bauprojekt und brauchen noch die dazugehörige ÜO.»

Die Erschliessungsüberbauungsordnung kläre die Frage, ob der Ausbaustandard der Flugplatzstrasse angemessen für ihre Funktion sei. «Laut der BVD war zu wenig nachgewiesen, dass der Ausbaustandard nicht deutlich über das für die Zone für Sport- und Freizeitanlagen Notwendige hinausgeht», sagt Konrad Hädener. Der Charakter der Strasse werde aber nicht ändern.

 

Leist sieht es positiv

Und wie stellt sich der Präsident des Lerchenfeld-Leists, der das Abfallsammelhof-Projekt bekämpft, zur neusten Entwicklung? Roland Götz spricht von einem «vernünftigen Weg» mit der Erschliessungs-ÜO und der bedürfnisgerechten Abklärung der Strasse. «Am Anfang sah es für uns so aus, als wolle die Stadt möglichst rasch etwas reindrücken.» Jetzt werde der normale rechtliche Bewilligungsweg eingehalten. Die Anwohner und Gegner hätten nun Zeit, das Ganze zu beurteilen - und könnten die Überbauungsordnung allenfalls auch anfechten.

Roland Götz führt zudem aus: «Das Abfallsammelhof-Projekt selber wurde durch den Kanton noch gar nie beurteilt, weil die Erschliessung nicht geklärt ist.» Unter Umständen gebe es in zwei Jahren zwar eine zonenkonforme Strasse, aber der Sammelhof könne trotzdem nicht gebaut werden.

 

Damoklesschwert bleibt

Zudem gilt es, in der ganzen Angelegenheit einen weiteren Punkt zu berücksichtigen: Spätestens im März beschäftigt sich der Stadtrat nämlich mit der Thuner Zonenplaninitiative. Sie zielt darauf ab, die Parzelle, auf welcher der Abfallsammelhof zu stehen kommen soll, ebenfalls in die erwähnte Zone für Sport- und Freizeitanlagen umzuzonen. Dies würde den Bau des Sammelhofs verhindern. Falls das Parlament die Initiative ablehnt, würde sie den Thuner Stimmberechtigten unterbreitet. «Bei einer Annahme der Initiative würden der Bau des Abfallsammelhofes und die Erschliessungs-ÜO hinfällig. Der Erneuerungsbedarf an der Flugplatzstrasse bliebe hingegen bestehen», hält die Stadt in ihrer Mitteilung fest.

 


Lerchefädere November 2020

Mit einem Gastkommentar von Andreas Lüscher zu den Bauvorhaben Sanierung Flugplatzstrasse und Abfallsammelhof: 

 

Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich!

Ein kleineres Erdbeben haben die beiden Entscheide der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern zum geplanten Abfall-/Entsorgungszentrum und zur Sanierung und zum Ausbau der Flugplatzstrasse im Lerchenfeld ausgelöst. Baugesuchsteller, Planer, Ingenieure und Vorinstanzen haben einen «Denkzettel» verpasst bekommen, wie er in Baubewilligungsverfahren einmalig sein dürfte. Andererseits sind Private für ihre Aufmüpfigkeit belohnt worden und der Quartierleist hat den Tatbeweis erbracht, dass seine Verankerung in der Stadtverfassung nicht nur toter Buchstabe

ist. Wie konnte es zu dazu kommen: Auf Umwegen, eher per Zufall, sind Pläne, im Lerchenfeld einen Abfallsammelhof zu erstellen, früh ruchbar geworden und haben den Lerchenfeld Leist auf den Plan gerufen, der direkt betroffene

Quartierbewohner darüber informierte. Daraus erwuchs Widerstand, der weder im Gespräch mit den Betroffenen noch in einer eigens dafür geschaffenen Arbeitsgruppe beigelegt werden konnte. Quasi als Zückerchen wurden die Sanierung

und der Ausbau der Flugplatzstrasse angeboten. Andere Vorschläge aus der Bevölkerung wurden kurzerhand abgeschmettert. Tatsache ist, dass die Sanierung und der Ausbau der Flugplatzstrasse ins Auge gefasst wurden, als sich die

Pläne für den Abfallsammelhof konkretisierten. Erschwerend und zu Verzögerungen beigetragen hat vermutlich aber auch der Umstand, dass die Stadt Thun, die AVAG, die Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch armasuisse Immobilien, lange Zeit unterschiedliche Interessen und Ansichten darüber hatten, wie das Gebiet südlich der Allmendstrasse entwickelt und genutzt werden soll. Die AG für Abfallverwertung AVAG und die Einwohnergemeinde Thun reichten schliesslich, trotz erheblicher Bedenken der betroffenen Bevölkerung, die Baugesuche für das Abfall-/Entsorgungszentrum bzw. die Sanierung und den Ausbau der Flugplatzstrasse ein. Am 16. September 2019 beziehungsweise 10. Februar 2020 erteilte der Regierungsstatthalter die Baubewilligungen. In beiden Fällen wurden die Einwände der Anwohner und des Lerchenfeld-Leists als unbegründet in den Wind geschlagen. Dagegen wehrten sich die Beteiligten mit Baubeschwerden an die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern. Diese hob am 17. August 2020 beide Entscheide des Regierungsstatthalters auf und verweigerte den Bauvorhaben die Baubewilligungen. Einerseits, weil die Erschliessung des geplanten Abfall-/ Entsorgungszentrum gegen die geltende Zonenordnung verstösst, andererseits in Ermangelung der genügenden Erschliessung und Anzahl Parkplätze. Beide Beschwerdeentscheide sind rechtskräftig und unter www.lerchenfeldleist.ch

einsehbar.

 

Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern hat mit ihren Entscheiden das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit, das durch das Verhalten der Gesuchsteller, Planer und Vorinstanzen arg ins Wanken geraten ist, bestärkt. Vollständig wieder

hergestellt ist es nicht. Zu schwer lastet die von städtischen Stellen bekundete Absicht, die Projekte ungeachtet des Widerstands aus der Bevölkerung mit vorgezogenen Planungsänderungen durchzudrücken. Dabei böte doch die laufende

Revision der Ortsplanung Gelegenheit, die Zukunft des Quartiers und seiner Nachbargebiete in einer zusammenhängenden Planung zu gestalten. Beispielsweise dadurch, dass das Projekt Abfall-/Entsorgungszentrum ins Gebiet des Entwicklungsschwerpunkts Kleine Allmend verlegt wird. Mit einer Erweiterung der bestehenden Zone für Freizeit- und Sportanlagen anstelle der Arbeitszone, wie es die hängige Zonenplaninitiative anstrebt, fänden andererseits weitere, für den Breitensport wichtige Einrichtungen Platz, beispielsweise eine Dreifachturnhalle, die sowohl der Schule wie den Sportvereinen dienen und erst noch über genügend Parkplätze in unmittelbarer Umgebung verfügen würde.

 

Es bleibt zu hoffen, dass die verantwortlichen Stellen ihre Lehren aus den gescheiterten Verfahren ziehen werden. Die Wiederholung gemachter Fehler gilt es zu vermeiden. Das Vertrauen der Bevölkerung in bau- und planungsrechtlichen

Belangen dagegen wieder zurück zu gewinnen. Gelegenheit dazu bietet die laufende Revision der Ortsplanung. Von vorgezogenen rechterheischenden Planerlassverfahren ist abzusehen.

 

Andreas Lüscher

Zufahrt als Knacknuss für die Stadt

Thuner Tagblatt vom 07.10.2020 Gabriel Berger

 

Ohne zonenkonforme Erschliessung kein neuer Abfallsammelhof: Die Behörden sind gefordert.

Die Stadt habe Hausaufgaben zu erledigen, sagte der Thuner Bauvorsteher Konrad Hädener (CVP) vor drei Wochen. Damals wurde bekannt, dass die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) den Ausbau der Flugplatz-strasse im Hinblick auf den geplanten regionalen Abfallsammelhof im Lerchenfeld als «zonenfremd» einstufte - wodurch sowohl die Bewilligung für den Strassen ausbau als auch jene für den Sammelhof selbst hinfällig wurden (wir haben berichtet).

Foto: Christoph Gerber

 

Seither machen sich das Tiefbau- und das Planungsamt Gedanken über einen möglichen Plan B. Das Problem: Eine Änderung des Zonenplans scheint nach dem BVD-Entscheid unausweichlich. Auf der anderen Seite hielt Stadtpräsident Raphael Lanz (SVP) bereits zu einem früheren Zeitpunkt fest, dass Bauvorhaben stets nach dem «zur Zeit der Einreichung des Baugesuchs» geltenden Recht beurteilt würden. Lässt sich der gordische Knoten lösen? (gbs) Seite 3

Das gespannte Warten auf Plan B

Bis Ende Monat will der Gemeinderat darlegen, wie die Zufahrtsstrasse zum geplanten Abfallsammelhof doch zonenkonform realisiert werden soll. Schon jetzt ist klar: Einfach wird es nicht.

 

Im jahrelangen Seilziehen um einen neuen, regionalen Abfallsammelhof mit Recyclingcenter im Lerchenfeld haben die Gegner im vergangenen Monat einen wichtigen Sieg errungen. Die Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) des Kantons hielt in zwei wegweisenden Entscheiden fest, dass die geplante Zufahrtsstrasse zur Anlage in der dortigen Zone für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) «zonenfremd» sei (wir berichteten). Entsprechend hat die BVD die vom Thuner Regierungsstatthalter Marc Fritschi erteilte Bewilligung für den Ausbau der Flugplatzstrasse wieder rückgängig gemacht. Damit wurde auch die Bewilligung für den Bau des Abfallsammelhofs selbst hinfällig.

 

Alternative bis Ende Monat

An der Hauptversammlung des Lerchenfeld-Leists, an der die BVD-Entscheide vorgestellt wurden, war als Vertreter des Thuner Gemeinderats auch Bauvorsteher Konrad Hädener (CVP) dabei. Er räumte ein, dass die Stadt Hausaufgaben zu erledigen habe, die Angelegenheit aber noch nicht vom Tisch sei. «In Kürze» werde über das weitere Vorgehen informiert. Auf Anfrage hält Hädener nun fest, dass der Plan B «bis Ende Oktober» kommuniziert werden soll.

Inhaltlich lässt sich der Vorsteher der Direktion Bau und Liegenschaften noch nichts entlocken. Verwaltungsintern seien noch Absprachen nötig. Hädener schickt aber bereits voraus: «So weit Änderungen am Zonenplan nötig werden, sollen diese mit grösster Wahrscheinlichkeit ausserhalb der laufenden Ortsplanungsrevision erfolgen.»

 

Gegner berufen sich auf Lanz

Dass es ohne Zonenplanänderung weder die Zufahrtsstrasse noch den Abfallsammelhof gibt, scheint nach den Entscheiden der BVD unausweichlich. Roland Götz, Präsident des Lerchenfeld-Leists, geht jedenfalls davon aus, dass die Strasse ausparzelliert werden muss. In diesem Zusammenhang stellte Götz bereits im Juni in einem Brief mehrere Fragen an Stadtpräsident Raphael Lanz (SVP).

Im Antwortschreiben von Lanz, das dieser Zeitung vorliegt, heisst es unter anderem: «Nach der Fertigstellung der Flugplatzstrasse wird entsprechend für die zusätzlich erstellte Strassenfläche eine Parzellenbereinigung (neue Ausparzellierung) erfolgen.» Die Bereinigung habe allerdings keinen Einfluss auf die festgelegten Nutzungszonen.

Bereits im Mai hatte der Stapi zudem hinsichtlich des geplanten Baus des Abfallsammelhofs gegenüber dieser Zeitung gesagt: «Bauvorhaben werden grundsätzlich nach dem zur Zeit der Einreichung des Baugesuchs geltenden Recht beurteilt.» Leistpräsident Götz zieht daraus den Schluss: «Was auch immer Gemeinderat Hädener als Plan B kommunizieren wird, wird im Widerspruch zu dem stehen, was Gemeinderat Lanz schriftlich festgehalten hat.»

Die jüngsten Entwicklungen tangieren auch die Genossenschaft Sportanlagen Waldeck, die in der eingangs erwähnten Zone für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) für den Betrieb und den Unterhalt der Infrastruktur des FC Lerchenfeld verantwortlich zeichnet. Präsident der Genossenschaft ist Peter Aegerter, der auch als Mitglied der SVP im Thuner Stadtrat wirkt. In letzterer Funktion sprach er sich im August 2018 dezidiert für den 1,9-Mio.-Franken-Kredit zur Sanierung und zum Ausbau der Flugplatzstrasse aus.

 

Spielbetrieb unberührt?

Die BVD-Entscheide haben Aegerter überrascht, wie er auf Anfrage festhält. Er sagt aber auch: «Konsequent gesehen, sind sie richtig.» Obschon die Zufahrtsstrasse mitten durch die ZSF führt, deren Grösse und Ausgestaltung nun möglicherweise geändert werden müssen, fürchtet sich Aegerter nicht vor allfälligen Folgen für den Spielbetrieb. «Eine Zonenplanänderung müsste ja lediglich für die Zufahrtsstrasse gelten. Ich gehe davon aus, dass uns dies nicht betrifft», so der Präsident. Die Genossenschaft habe das Land von der Armasuisse im Baurecht übernommen; die Sportanlagen seien absolut zonenkonform.

Fakt ist: Die ganze Angelegenheit ist kompliziert. Weder der aktuelle Zonenplan noch der Entwurf des künftigen Thuner Zonenplans (vgl. Grafik) lassen erkennen, wie die Zufahrtsstrasse zonenkonform werden soll, ohne dass eine grössere Fläche umgezont werden würde. Und selbst wenn ein neues, separates Ausbauprojekt für die Strasse inklusive Zonenplanänderung ausserhalb der Ortsplanungsrevision erfolgte - wie es Bauvorsteher Hädener andeutet -, würden die Abfallsammelhof-Gegner eines ganz sicher gewinnen: Zeit.


Entscheide BVD Kanton Bern vom 17. August 2020 - entzogene Baubewilligungen für Flugplatzstrasse und Abfallsammelhof

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Thuner Tagblatt, Titelseite, 16.09.2020 Marco Zysset

 

Alles zurück auf Start beim Abfallsammelhof Lerchenfeld

Thun Der Kanton watscht die Stadt und den Statthalter ab. Die Gegner des Abfallsammelhofs im Lerchenfeld erhalten auf der ganzen Linie recht.

 

Damit hatte wohl kaum jemand gerechnet: Die Beschwerdeführer gegen den Abfallsammelhof im Lerchenfeld - Private und der Leist - erringen auf der ganzen Linie einen Sieg. Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion hat entschieden, dass der geplante Ausbau der Flugplatzstrasse zur Erschliessungsstrasse nicht zonenkonform sei und deshalb nicht bewilligt werden könne. Damit ist auch die Baubewilligung für den Abfallsammelhof an sich vorerst vom Tisch - weil die Erschliessung fehlt. Beide Projekte hatte Regierungsstatthalter Marc Fritschi bewilligt.

Während der Lerchenfeld-Leist sich über den Sieg freut - und weiter kämpferische Töne anschlägt -, gibt sich der zuständige Gemeinderat Konrad Hädener (CVP) betont unaufgeregt. Der Entscheid zeige, dass die Stadt «Hausaufgaben zu erledigen» habe. Ja, Hädener stellt gar in Aussicht, dass schon in den nächsten Wochen ein Plan B präsentiert werden dürfte.

 

Thuner Tagblatt, Seite 4, 16.09.2020 Andreas Tschopp und Marco Zysset

 

Kanton stoppt den Abfallsammelhof

Der Kanton lehnt den Ausbau der Flugplatzstrasse ab. Damit ist auch der Abfallsammelhof im Lerchenfeld vorerst auf die lange Bank verbannt.

 

«Wir haben voraussichtlich gewonnen», sagte Roland Götz, Präsident des Lerchenfeldleists am Montagabend an der Hauptversammlung zu einer Sache, die den Leist seit Jahren beschäftigt: der von der Stadt Thun und der Avag geplante Bau eines

 

Foto: Christoph Gerber

 

neuen Abfallsammelhofs an der Autobahn A6 hinter dem Flug- und dem Sportplatz im Lerchenfeld. Dazu hat die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) kürzlich zwei wegweisende Entscheide gefällt: Zum einen wurde aufgrund der Beschwerde des Leists und von Anwohnern dem Ausbau der Flugplatzstrasse «die Bewilligung entzogen», wie Götz es formulierte. Über diese Strasse sollte der geplante Abfallsammelhof erschlossen werden.

 

Geplante Strasse ist «zonenfremd»

Die geplante Zufahrt zum Abfallsammelhof mit Parkplätzen für Mitarbeiter der Avag sei «zonenfremd», monierten die Gegner in ihrer Beschwerde und bekamen nun recht aus Bern. Demnach sind in der Zone für Sport und Freizeitanlagen (ZSF) im Lerchenfeld nur Bauvorhaben erlaubt, «die den Zwecken der Sportanlagen dienen und in den Grundzügen der bestehenden Bebauung entsprechen», heisst es im Entscheid der BVD, der dieser Zeitung vorliegt. Die gültigen Zonenvorschriften seien so eingrenzend, dass die Zwecke eines Abfall-/Entsorgungszentrums «klar nicht davon erfasst werden». Auch eine «geteilte» Nutzung von Strasse und Parkplätzen, wie der Regierungsstatthalter in seinem Bewilligungsentscheid vom September 2019 vorschlug, sei nicht zulässig, urteilte die BVD.

 

Im Entscheid aus Bern wird nicht mit Kritik am Thuner Regierungsstatthalteramt gespart. «Eine Umdeutung der Vorschriften für die ZSF im Baubewilligungsverfahren zwecks Behebung planerischer Unzulänglichkeiten verbietet sich aus rechtsstaatlichen Gründen», heisst es an die Adresse des Statthalteramts. Dieses musste bereits ihren Verfahrensleiter in der Sache auswechseln.

 

Parkplätze fehlen

Die Folge des Neins zur Baubewilligung für die Strasse: Der Lerchenfeldleist und seine Mitstreiter erhielten auch recht im zweiten Punkt: Die BVD kippte auch die Bewilligung für den Bau des Abfallsammelhofs, für den der Regierungsstatthalter m Februar grünes Licht erteilt und fünf Einsprachen abgewiesen hatte.

 

Im damaligen Entscheid wurde festgehalten, dass die Zufahrt noch nicht gesichert sei. Die BVD argumentiert nun, dass das Bauvorhaben «in Ermangelung einer genügenden Erschliessung und einer genügenden Anzahl Parkplätze zurzeit nicht bewilligungsfähig» sei. Und: Die Beschwerdegegner - Avag, Stadt Thun und Statthalteramt - müssen die Verfahrenskosten tragen und die Beschwerdeführenden entschädigen.

 

Kämpferischer Leist-Präsident

«Damit ist die Geschichte fürs Erste mal vorbei und das Thema auf Jahre erledigt», erklärte Götz an der Leist-Hauptversammlung zum vorläufigen Ausgang des Verfahrens - versprach aber namens des Vorstandes auch: «Wir bleiben sicher dran und werden die BVD-Entscheide verteidigen.»

 

und cooler Gemeinderat

Konrad Hädener (CVP), Thuner Gemeinderat und Vorsteher der Direktion Bau- und Liegenschaften, war an der Leist-Versammlung ebenfalls zugegen. Er kommentiert die Entscheide der BVD betont unaufgeregt: «Auch wenn wir namentlich hinsichtlich der Zonenkonformität der Strasse mit dem Kanton nicht einer Meinung sind, verzichten wir darauf, gegen den Entscheid zu rekurrieren.»

 

Was aber nicht heissen soll, dass die Angelegenheit für die Stadt nun vom Tisch sei - im Gegenteil. «Wir nehmen zur Kenntnis, dass wir Hausaufgaben zu erledigen haben», sagt Hädener. «Wie wir das zu tun gedenken, werden wir in Kürze kommunizieren.»

 

Strassen-Projekt aufteilen?

Konkret stehen gemäss Bauvorsteher Hädener unter anderem folgende Optionen zur Diskussion: Die Stadt stellt rasch ein Baugesuch nur für die Sanierung der Flugplatzstrasse auf dem Abschnitt Waldeck-Kreisel bis hin zum Flugplatz und seinen Hangars. «Dann könnte die eigentliche Erschliessung des Abfallsammelhofs in ein neues Baugesuch für den Abfallsammelhof integriert werden.»

 

Oder aber, die Stadt nimmt einen Anlauf, die Fläche der ganzen Strasse vom Waldeck-Kreisel bis zum geplanten Sammelhof in die Arbeitszone umzuzonen und lanciert dann das Baubewilligungsverfahren für die ganze Strasse neu.

 

Initiative gewinnt an Bedeutung

So oder so ist klar: Die Zonenplan-Initiative, über welche spätestens im März 2021 im Stadtrat - und je nachdem wie dieser entscheidet voraussichtlich im Juni an der Urne - abgestimmt werden muss, gewinnt an Bedeutung. Die Initiative wurde von den Beschwerdeführern eingereicht. Ihr Ziel: Das Land, auf dem der Abfallsammelhof geplant ist, in die Zone für Sport und Freizeit umzuzonen - und so den Abfallsammelhof zu verhindern. Ein Vorhaben, gegen das die Armasuisse als Grundeigentümerin und die Avag als Baurechtnehmerin ihrerseits Beschwerde führen.

 

Mit den Entscheiden der BVD ist klar: Es ist unwahrscheinlich, dass ein gültiges Bauprojekt nach heute geltendem Zonenplan vorliegt, bevor über die Umzonung des Landes abgestimmt wird. Damit entfällt zumindest seitens der Stadt ein gewichtiges Argument im Kampf gegen die Umzonung.

 

Widerstand seit der ersten Stunde

Bereits 2006 prüfte die Stadt Thun die Idee eines regionalen Sammelhofs. Die umliegenden Gemeinden Steffisburg, Uetendorf und Heimberg erteilten den Plänen aber eine Absage. Nach einer längeren Evaluation befand die Stadt das gut 12’000 Quadratmeter grosse Grundstück im Dreieck zwischen der Allmendstrasse, der A6 und der Flugplatzstrasse, direkt neben den Fussballanlagen des FC Lerchenfeld, als ideal.

 

Anwohner und der Lerchenfeld-Leist bekämpften das 8,3 Millionen Franken teure Projekt von Beginn weg. Sie befürchten Mehrverkehr, Lärm und schlechte Luft. Sie reichten unter anderem eine Initiative mit 1605 Unterschriften ein. Darin forderten sie, das Grundstück von der Zone für Arbeiten in eine Zone für Sport- und Freizeitanlagen zu überführen. Daneben kämpften die Gegner mit Einsprachen gegen den Ausbau der Flugplatzstrasse sowie den Abfallsammelhof. Der Regierungsstatthalter erteilte zwar die Baubewilligungen. Die Einsprecher akzeptierten den Entscheid jedoch nicht und zogen ihn an den Kanton weiter. (rop)

 

Die Strasse zum Flugplatz Thun soll eine andere Linienführung erhalten. Nun beginnt die Planung von vorne.


Abfallsammelhof und Recyclingcenter

Armasuisse und Avag erheben Einsprache

Thuner Tagblatt vom 24.08.2020 / Gabriel Berger

 

Die Zonenplaninitiative soll den geplanten Abfallsammelhof im Lerchenfeld verhindern. Nun erheben die Avag und die Armasuisse Einsprache gegen das Volksbegehren.

Spätestens im Juni 2021 kommt die sogenannte Zonenplaninitiative zur Abstimmung an die Urne. Sofern dies dann überhaupt noch nötig ist, denn das Volksbegehren wird davor noch im Stadtrat behandelt. Dieser kann das Anliegen ebenfalls gutheissen.

 

 

Auf dieser Parzelle im Lerchenfeld in Thun ist ein neuer regionaler Abfallsammelhof geplant.       Foto: Christoph Gerber

Die Zonenplaninitiative soll dies verhindern.                                                                                

 

Unlängst fand nun die öffentliche Planauflage zur Initiative statt. «Bei uns sind zwei Einsprachen eingegangen – eine von der Armasuisse und eine von der Avag», sagt Stadtplanerin Susanne Szentkuti auf Anfrage. Bei der Armasuisse handelt es sich um die Landbesitzerin der Parzelle, die zwischen der Allmendstrasse, der A6 und dem Fussballplatz des FC Lerchenfeld liegt. Die AG für Abfallverwertung (Avag) wiederum ist die Baurechtsnehmerin für den dort geplanten regionalen Abfallsammelhof mit Recyclingcenter. Beide sind durch die Initiative direkt betroffen und daher einspracheberechtigt.

Doch noch der Rückzug?

Gemäss Susanne Szentkuti übernimmt die Stadt bei den anstehenden Einspracheverhandlungen zwischen den Einsprechern und den Initianten lediglich die Rolle der Moderatorin. «Wegen der sogenannten Unverletzbarkeit der Initiative gibt es keine Möglichkeit, deren Text anzupassen. Die Initianten könnten ihr Begehren allerdings zurückziehen», erklärt Szentkuti das weitere Vorgehen. Geschieht dies nicht, kommt das Anliegen wie erwähnt in den Stadtrat und allenfalls vors Volk.

Die Zonenplaninitiative ist im vergangenen Dezember mit über 1600 gültigen Unterschriften eingerecht worden. Sie zielt darauf ab, die Parzelle, die heute in einer Zone für Arbeiten liegt, in eine Zone für Sport- und Freizeitanlagen umzuzonen – um damit den Bau des Abfallsammelhofs zu verhindern. Hinter dem Anliegen steht ein elfköpfiges Komitee, das sich aus direkt oder indirekt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern zusammensetzt. 


Gemeinderat erklärt Zonenplaninitiative für gültig

Thuner Tagblatt, 16.05.2020 / Bis im März 2021 muss der Stadtrat die Initiative zum Abfallsammelhof behandeln.

 

Der Gemeinderat hat die Thuner Zonenplaninitiative für gültig erklärt, wie er mitteilte. Die Initianten möchten durch eine Zonenplanänderung verhindern, dass neben dem Fussballstadion Lerchenfeld ein Abfallsammelhof mit Recyclingcenter entsteht. Im Dezember wurde das Volksbegehren mit 1600 Unterschriften eingereicht. Am 7. Mai hatte der Gemeinderat an der Stadtratssitzung eine Verlängerung der Behandlungsfrist der Initiative beantragt. Dies, weil sich in der Angelegenheit ein Raumplanungs- und ein Initiativverfahren überschneiden. Die planungsrechtliche Vorprüfung erfolgte durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR). Der Gemeinderat hätte ursprünglich bis Mitte März über die Gültigkeit der Initiative entscheiden müssen - was wegen der Arbeiten des AGR nicht geschehen war. «Nun müssen aufgrund der Rückmeldungen des AGR einige Vertiefungsarbeiten gemacht werden», sagt Stapi Raphael Lanz. Anschliessend gehe das Geschäft in die öffentliche Auflage. Sobald allfällige Einsprachen bereinigt seien, gehe das Geschäft in den Stadtrat.

 

Dort muss es bis spätestens am 18. März 2021 behandelt werden. Falls das Parlament die Initiative ablehnt, wird sie den Stimmberechtigten unterbreitet. Als Termin für eine allfällige Volksabstimmung wird der 13. Juni 2021 in Aussicht genommen.Zwischen der vom Regierungsstatthalter am 10. Februar erteilten Baubewilligung für den Bau eines Abfall- und Entsorgungszentrums im Lerchenfeld und der eingereichten Initiative bestehe kein direkter Zusammenhang: «Das Baubewilligungsverfahren wird unabhängig von der Initiative durchgeführt», sagt Lanz. Die Einreichung der Initiative habe keine Auswirkungen auf dieses Verfahren. «Bauvorhaben werden grundsätzlich nach dem zur Zeit der Einreichung des Baugesuchs geltenden Recht beurteilt.» (pd/jzh)

 


Die Zonenplaninitiative muss warten

Thuner Tagblatt, 01.04.2020 / Die Behandlung der Zonenplaninitiative verzögert sich: Der Thuner Gemeinderat beantragt dem Stadtrat eine Fristverlängerung um sechs Monate.

 

Am 20. Dezember haben Vertreterinnen und Vertreter eines elfköpfigen Komitees aus dem Lerchenfeld bei der Stadtkanzlei die «Thuner Zonenplaninitiative - Für die Erweiterung von Sport und Freizeit» eingereicht. Für das Volksbegehren, das den geplanten regionalen Abfallsammelhof mit Recyclingcenter der AG für Abfallverwertung (Avag) und der Stadt Thun verhindern will, kamen 1605 Unterschriften zusammen (wir berichteten).Erst im Juni 2021 an Urne?

Grundsätzlich muss die Regierung eine Gemeindeinitiative innert drei Monaten auf ihre Gültigkeit überprüfen. Im vorliegenden Fall wäre der 20. März der Stichtag gewesen. Wie die Stadt gestern nun aber mitgeteilt hat, kommt es zu einer Verzögerung: «Die rechtlichen Abklärungen haben ergeben, dass vor der Prüfung der Gültigkeit der Initiative durch den Gemeinderat die planungsrechtliche Vorprüfung beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) durchgeführt werden muss.» Diese Ergebnisse seien erst im Mai zu erwarten. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat deshalb eine Fristverlängerung um sechs Monate. Artikel 25 der Stadtverfassung ermöglicht dies explizit - bei «wichtigen Gründen». Das Parlament wird voraussichtlich am 7. Mai über die Verlängerung befinden. Wird sie gutgeheissen, müsste die Initiative spätestens an der Stadtratssitzung vom 18. März 2021 behandelt werden. Eine allfällige Volksabstimmung dürfte zudem spätestens auf den 13. Juni 2021 angesetzt werden.

 

Zwei parallele Verfahren

Im Februar hatte Regierungsstatthalter Marc Fritschi bereits die Baubewilligung für den regionalen Abfallsammelhof erteilt. Die Stadt betont in ihrer gestrigen Medienmitteilung, dass zwischen diesem Entscheid und der Initiative «kein direkter Zusammenhang» besteht. Die Einreichung der Initiative habe keine Auswirkungen auf das Baubewilligungsverfahren, da Bauvorhaben grundsätzlich nach dem Recht, das zur Zeit der Einreichung des Baugesuchs gelte, zu beurteilen seien.

 

Umzonung gefordert

Der fragliche Sammelhof ist auf einer Grünfläche zwischen dem Fussballplatz des FC Lerchenfeld, der Autobahn A6 und der Allmendstrasse geplant. Das Areal liegt aktuell in einer Zone für Arbeiten, die durch die Initiative in eine Zone für Sport- und Freizeitanlagen umgezont werden soll. (pd/gbs)


Regierungsstatthalter erteilt grünes Licht für Abfallsammelhof

Von den fünf Einsprachen wurden zwei zurückgezogen, die restlichen hat Marc Fritschi als unbegründet abgewiesen.

Weiteres Kapitel in Sachen Abfallsammelhof: Gestern gab Regierungsstatthalter Marc Fritschi bekannt, dass er der AG für Abfallverwertung (Avag) die Baubewilligung für das Entsorgungszentrum samt öffentlicher Annahmestelle im Lerchenfeld erteilt hat. Er habe die umfangreichen Unterlagen geprüft und komme zum Schluss, «dass das Projekt zonenkonform ist und alle massgeblichen Vorschriften einhält», so Fritschi. Das sei alles, was er zu beurteilen habe. Gegen das Projekt waren fünf Einsprachen eingegangen (wir berichteten). Zwei davon wurden mittlerweile zurückgezogen, wie Fritschi erläutert. «Die anderen habe ich als unbegründet abgewiesen, weil sie auf andere Punkte ausserhalb des eigentlichen Baubewilligungsverfahrens zielen».

 

Initiative hängig

Fritschi spricht damit den laufenden politischen Prozess an: So formierte sich im Lerchenfeldquartier seit Bekanntwerden des 8,3 Millionen Franken teuren Projekts breiter Widerstand. Anwohner und der Lerchenfeldleist befürchten Mehrverkehr, Lärm und schlechte Luft und wehren sich unter anderem auch mit einer Initiative gegen das Entsorgungszentrum und die integrierte Abfallannahme.

Konkret fordern elf Anwohnerinnen und Anwohner, dass die Grünfläche neben den Sportanlagen Waldeck, wo der Abfallsammelhof zu stehen kommen soll, von einer Zone für Arbeiten in eine Zone für Sport- und Freizeitanlagen umgezont wird, was die Realisierung des Projekts verunmöglichen würde. Die sogenannte Thuner Zonenplaninitiative wurde der Stadt im Dezember mit 1605 beglaubigten Unterschriften übergeben, zu einem Zeitpunkt also, als das Baubewilligungsverfahren bereits lief.

 

Noch in Prüfung

Gemäss Stadtschreiber Bruno Huwyler läuft derzeit das Verfahren, um die Gültigkeit der Initiative zu prüfen: «Deshalb können wir im Moment keine Aussagen dazu machen», sagt Huwyler. Er verweist gleichzeitig darauf, dass zwischen der vom Regierungsstatthalter erteilten Baubewilligung und der eingereichten Initiative kein direkter Zusammenhang bestehe und die Initiative auch keinen Einfluss auf das Baubewilligungsverfahren habe. Denn Bauvorhaben seien grundsätzlich nach dem zur Zeit der Einreichung des Baugesuchs geltenden Recht zu beurteilen. «Die Thuner Zonenplaninitiative hat deshalb keine Vor- oder Sperrwirkung», so Huwyler, was den Initianten bereits so mitgeteilt worden sei. Das sieht auch der Regierungsstatthalter so, wenn er sagt: «Die Initiative ist irrelevant.

 

Zufahrt nicht gesichert

Noch beim Kanton hängig ist derzeit eine Beschwerde des Leists gegen die geplante Sanierung der Flugplatzstrasse, über welche der Abfallsammelhof erreicht werden soll. «Das Entsorgungszentrum kann erst gebaut werden, wenn diese Zufahrt rechtlich gesichert ist», sagt Marc Fritschi. Er geht davon aus, dass demnächst in dieser Angelegenheit ein Augenschein stattfinden wird.23000 Tonnen AbfallDas geplante Projekt soll der Avag zur Entsorgung und Verdichtung von bis zu 23000 Tonnen Recyclingstoffen und Abfällen pro Jahr dienen und die bisherige Abfallannahme an der Industriestrasse ersetzen. Diese wird künftig auch den Haushalten der umliegenden Gemeinden offenstehen.Die Umweltverträglichkeitsprüfung und der Bericht der kantonalen Fachstelle liegen noch bis zum 16. März beim Bauinspektorat zur öffentlichen Einsicht auf.

 

Barbara Schluchter-Donski 

 


Bericht im Thuner Tagblatt vom 20. Dezember 2019

Sammelhofgegner erreichen Ziel knapp

«Thuner Zonenplaninitiative - Für die Erweiterung von Sport und Freizeit»: So lautet der vollständige Name der Gemeindeinitiative, die offiziell zustande gekommen ist. Gestern Mittag haben sechs Vertreterinnen und Vertreter des total elfköpfigen Komitees die 1605 beglaubigten Unterschriften vor dem Rathaus an Stadtschreiber Bruno Huwyler übergeben. Ganzer Artikel siehe pdf

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Update vom 23.12.2019: Inzwischen wurde zwar anerkannt, dass das Projekt im Leistgebiet ist, die Einsprache wurde trotzdem abgewiesen und die Baubewilligung für die Flugplatzstrasse erteilt. Inzwischen läuft ein weiteres Verfahren und die Baubewilligung ist sistiert.

Einsprache Leistvorstand abgewiesen, da Projekt nicht im Leistgebiet sei!

 

MEDIENMITTEILUNG vom 20. September 2019

  

Flugplatzstrasse kann saniert werden!

  

Der Lerchenfeldleist und Miteinsprecher sind konsterniert über den Entscheid des Regierungsstatthalters, die Baubewilligung für die Sanierung der Flugplatzstrasse zu erteilen. Aus dem Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalters kann entnommen werden, dass die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften offenbar eingehalten werden. 

 

Das eine Abhängigkeit zum Projekt für den Bau eines regionalen Abfallsammelhofes mit Recyclingcenters besteht, wird im Bauentscheid weder berücksichtigt noch erwähnt und somit wird auf diese Einsprachepunkte nicht eingetreten. Dem Stadtratsprotokoll vom 23. August 2018 kann entnommen werden, dass Zitat „Die AVAG und die Stadt Thun die Absicht haben, am gleichen Tag in der zweiten Hälfte Oktober ihre jeweiligen Baugesuche einzureichen, da die Verfahren wegen deren Abhängigkeiten möglichst parallel laufen sollen“. Jetzt wird einseitig eine Baubewilligung erteilt. Die Stadt Thun würde keine Strasse für CHF 1.9 Mio. ausbauen, umlegen und sanieren, die nicht einmal in ihrem Besitz ist, wenn nicht die konkrete Absicht dahinterstehen würde, den regionalen Abfallsammelhof mit Recyclingcenter zu realisieren. 

 

Völlig unverständlich ist, dass der Regierungsstatthalter den Verein Lerchenfeldleist als nicht Einsprache berechtigt ansieht, da sich das Projekt ausserhalb des Quartiers befinde. Laut den offiziellen Quartiergrenzen, die vom Gemeinderat zugeteilt sind, liegt das Projekt klar innerhalb des Leistgebiets. Da die Legitimation scheinbar fehlt, wurden auf berechtigte Punkte der Einsprache nicht eingegangen, wie beispielsweise das fehlerhafte Verkehrsgutachten.

  

Es entsteht immer mehr das Gefühl, dass geschraubt und geschoben wird, bis es passt.

 

Bericht im Thuner Tagblatt vom 20. September 2019
Flugplatzstrasse kann saniert werden

Regierungsstatthalter Marc Fritschi hat der Stadt Thun die Baubewilligung für die Sanierung der Flugplatzstrasse erteilt. Dies teilt die Stadt per Communiqué mit. Die Bauvorschriften würden eingehalten, die erforderlichen Amts- und Fachberichte lägen vor, sodass der Bewilligung nichts mehr im Wege gestanden sei. Zwar waren gegen das Strassenprojekt fünf Einsprachen eingegangen. Auf Rügen gegen das Projekt der AG für Abfallverwertung Avag trat der Statthalter aber nicht ein. «Zwei Einsprachen enthielten privatrechtliche Forderungen, die als Rechtsverwahrung angemerkt wurden», steht in der Mitteilung weiter. Die Einsprache des VCS wies Fritschi ab; es bestehe keine Vorschrift, die vom Einsprecher geforderten Velostreifen auf einer sechs Meter breiten Strasse zu markieren. Das Baubewilligungsverfahren für den Abfallsammelhof ist noch pendent, dagegen sind gemäss Communiqué sechs Einsprachen eingegangen.

Die Stadt plant, nach der Sanierung der Allmendstrasse und des Waldeckkreisels auch die Flugplatzstrasse zu sanieren. Damit soll zugleich der Strassenanschluss für das angrenzende Industriegebiet zwischen der Autobahn und dem Fussballplatz Lerchenfeld verbessert werden. In diesem Gebiet plant die Avag einen neuen Abfallsammelhof (wir berichteten). (pd) 


Initiativkomitee hat Unterschriftensammlung Thuner Zonenplaninitiative gestartet, 05.08.2019

Am Quartierfest wurden so einige Bögen ausgefüllt - jedoch gilt weiterhin: jede Unterschrift zählt - sammeln Sie bitte auch aktiv bei Ihren Thuner Freunden und Bekannten!

 

Bögen und Argumente sind beim Initiativkomitee und auf www.progregiothun.ch erhältlich.


Bericht Thuner Tagblatt vom 02.08.2019

Sport und Freizeit statt Abfallentsorgung?

Gabriel Berger

 

Die Villa Waldeck (r.), die zu den Sportanlagen Waldeck gehört, liegt in der Zone für Sport- und Freizeitanlagen. Nun soll auch die angrenzende Grünfläche (l.), wo der neue regionale Abfallsammelhof der Avag geplant ist, in diese Zone integriert werden. Mit einer Umzonung in eine Zone für Sport- und Freizeitanlagen wollen die Gegner des geplanten Abfallsammelhofs im Lerchenfeld dessen Realisierung verhindern. Seit Montag läuft die Unterschriftensammlung für die entsprechende Gemeindeinitiative. Der Kampf um den geplanten                   Foto: Christoph Gerber (c) Berner Zeitung                                                                  

 

Abfallsammelhof der AG für Abfallverwertung (Avag) und der Stadt Thun im Gebiet Zollhaus im Lerchenfeld ist um ein Kapitel reicher. Nach einer von 727 Personen unterzeichneten Petition im vergangenen Oktober und sechs Einsprachen gegen das unlängst eingereichte Baugesuch der Avag (vgl. Ausgabe vom 31. Juli) gehen die Gegner der Anlage nun nochmals in die Offensive: Wie aus dem heutigen «Thuner Amtsanzeiger» hervorgeht, hat ein elfköpfiges Komitee eine neue Gemeindeinitiative lanciert. Sie trägt den Titel «Thuner Zonenplaninitiative: Für die Erweiterung von Sport und Freizeit. Kein regionaler Abfallsammelhof mit Recyclingcenter neben dem Stadion Lerchenfeld».

 

Einsprachen ohne Wirkung?

Ziel des Komitees ist laut Initiativtext, dass die heutige Grünfläche, auf welcher der Sammelhof dereinst zu stehen kommen soll, «der Zone für Sport- und Freizeitanlagen zugeteilt wird». Aktuell befindet sich diese Grünfläche in der sogenannten Zone für Arbeiten A. Mit der geforderten Umzonung wird darauf abgezielt, die unbebaute Fläche in jene benachbarte Zone zu integrieren, in der sich heute unter anderem bereits die Sportplätze der Genossenschaft Sportanlagen Waldeck und das Flugplatz-Beizli befinden. Hinter dem Begehren stehen elf direkt oder indirekt betroffene Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Lerchenfeld. Vertreten werden sie durch Daniela Weber. Die SVP-Stadträtin gehört dem Vorstand des Lerchenfeld-Leists an und engagierte sich auch bei der erwähnten Petition an vorderster Front. Was gab letztlich den Ausschlag, jetzt noch eine Gemeindeinitiative zu lancieren? «Wir hatten je länger desto mehr das Gefühl, dass man mit Einsprachen gar nicht vielausrichten kann», gibt Weber unumwunden zu. Sie denke dabei etwa an die vielen Baugesuche für neue Mobilfunkantennen, die trotz Einsprachen und grosser Gegenwehr letztlich gebaut werden könnten. Die Gegner hätten bereits seit Februar mit dem Gedanken gespielt, eine Initiative zu starten, und seien nun zum Schluss gekommen, diesen letzten Strohhalm zu ergreifen. «Der Weg bis zu einer möglichen Abstimmung ist sicher nicht einfach. Aber wir bleiben weiterhin optimistisch und hoffen darauf, sonst hätten wir die Unterschriftensammlung gar nicht starten müssen», sagt Weber.

 

Sammlung bis Ende Oktober

Das Komitee der Gemeindeinitiative hat nun 12 Monate Zeit, die nötigen 1600 Unterschriften bei Thuner Stimmberechtigten zu sammeln. Laut Daniela Weber sollen die Unterschriften aber bereits Ende Oktober beisammen sein und die Initiative dann eingereicht werden. Der Hintergrund ist klar: Das Baubewilligungsverfahren für den Abfallsammelhof ist schon im Gang; entsprechend eilt das Anliegen. In der im «Amtsanzeiger» publizierten Verfügung verweist der Thuner Stadtschreiber Bruno Huwyler Müller denn auch darauf, dass die Unterschriftensammlung und die Initiative «keine Auswirkungen auf das laufende Baubewilligungsverfahren» und «insbesondere keine Vor- oder Sperrwirkung» haben. Das Initiativkomitee sei darauf hingewiesen worden. Auf Anfrage hält Huwyler fest, dass in Thun «noch nie eine Initiative eingereicht wurde, die während eines laufenden Baubewilligungsverfahrens auf die Änderung der baurechtlichen Grundordnung abzielt». Der Gemeinderat wird bei einem Zustandekommen der Initiative diese auf ihre inhaltliche Gültigkeit hin überprüfen, was laut der Stadtverfassung innert neun Monaten geschehen muss. Als Nächstes würde das Begehren dem Stadtrat vorgelegt. Lehnt dieser die Initiative ab, könnte es in der Folge zur Volksabstimmung kommen.  

Bericht Thuner Tagblatt vom 31.07.2019

Bericht Thuner Tagblatt vom 03.04.2019

Bericht im Thuner Tagblatt zur Leist-Hauptversammlung vom 01. April 2019

Strassenbau verärgert das Quartier

«Wir kämpfen gegen den Ausbau der Flugplatzstrasse, die nur wegen des Abfallsammelhofs saniert wird», betonte Lerchenfeld-Leist-Präsident Roland Götz an der 111. Versammlung der Organisation. Der Quartiertreff an der Langestrasse war am Freitagabend überfüllt, wollten sich doch mit 109 Personen über ein Drittel aller Leistmitglieder aus erster Hand informieren lassen über «polarisierende Themen», so Roland Götz, der erstmals die Versammlung leitete, nachdem er vor Jahresfrist neu an die Leistspitze gewählt worden war. «Es ist heikel, wenn man als Leist eine Einsprache

macht», erklärte der Präsident. Deshalb habe der Vorstand juristische Hilfe geholt, um eine saubere Einsprache zu verfassen in Absprache mit den Anrainern, mit denen der  Leist eine Interessengemeinschaft gebildet hat.
Von der Kreuzung Waldeck wird ab 24. Juni für zwei Monate keine 

Zu- und Wegfahrt ins Lerchenfeld mehr möglich sein. Text und Foto:               

Andreas Tschopp                                                                           

 

«Nicht zonenkonform»         

In der beim Regierungsstatthalter eingereichten Einsprache führt der Leist sieben Punkte auf gegen das Projekt. Hauptargument ist, dass dieses nicht konform sei in der Zone für Sport- und Freizeitanlagen im Lerchenfeld. Weiter wird moniert, dass die Verkehrssicherheit wegen fehlender Fussgängerstreifen nicht gewährleistet sei, verkehrstechnische Normen missachtet würden und der technische Bericht «nicht nachvollziehbar» sei. Und zudem sei das Gesuch ohne Unterschrift ungültig, argumentiert der Leist, der ferner Mehrverkehr am Wochenende befürchtet mit der Erschliessung des Abfallsammelhofs. Dass das Baugesuch dafür nicht gleichzeitig gestellt wurde von der Stadt, «finden wir etwas frech», sagte Roland Götz, der festhielt: «Ohne Zufahrt kein Abfallsammelhof». Um dagegen rechtlich weiter vorzugehen, werde eine separate Versammlung einberufen, sagte der Präsident des Lerchenfeld-Leists, der sein Budget fürs laufende Jahr bereits um 3500 Franken erhöht hat.

 

Bauprofile Abfallsammelhof, Aufnahmen vom 16. Januar 2019

Trottoir ab Waldeck-Kreisel

 

Der Leist wartet auf die Baupublikation und unternimmt dann die nächsten Schritte betreffend Baueinsprache.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fussgängerstreifen

 

Fussgängerstreifen

 

Einfahrt Zufahrtsstrasse

Einfahrt Abfallsammelhof

Abfallsammelstellen

Recyclingcenter

wir bleiben dran!

Artikel Thuner Tagblatt vom 08.12.2018

 

Die Vorschlag von Daniela Weber (Markierung) lautete etwas anders: Das bestehende Recyclingcenter soll am jetzigen Standort bestehen bleiben und unser Vorschlag ist, die durch den Abriss der Öltanks frei werdende Fläche (neben der KVA) für den Bau des Sammelhofes zu verwendet. Somit kann auf den geplanten Standort "Zollhaus" verzichtet werden.

 

 

 

 

 

 

 


Artikel im Thuner Tagblatt vom 23. Oktober 2018