Auszug aus den Statuten
Die Leistversammlung findet alljährlich im ersten Kalenderhalbjahr statt. Sie hat folgende unübertragbare Befugnisse:
1. Genehmigung des Protokolls der letzten Leistversammlung
2. Jahresbericht des Präsidenten
3. Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren
4. Rechnungsablage und Festsetzung des Jahresbeitrages
5. Weitere Beschlüsse, die nicht in die Kompetenz des Vorstandes fallen.
Weitere Leistversammlungen können vom Vorstand nach Bedürfnis einberufen werden. Der Vorstand ist dazu verpflichtet, wenn 1/5 der Mitglieder dies verlangen.
Soweit nach den Statuten kein qualifiziertes Mehr verlangt wird, beschliesst die Leistversammlung mit einfachem Mehr der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.
Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, wenn nicht von mindestens 10 Mitgliedern eine geheime Abstimmung verlangt wird.